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fisca Seminare AG

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Covid-19


Informationen Massnahmen Covid-19


Anpassung Schutzkonzept gültig ab 17.02.2022


Mit Entscheid vom 16.02.2022 des Bundesrates gibt es keine nennenswerte Massnahmen mehr für die Durchführung der Seminare zu beachten.  Es werden die allenfalls am Seminartag geltenden Schutzmassnahmen und Vorschriften umgesetzt.


Anpassung Schutzkonzept gültig ab 20.12.2021


Die Teilnahme am Seminar vor Ort ist auf Personen beschränkt, welche geimpft oder genesen (2G) sind. 

Zudem werden alle am Seminartag gültigen Regeln und Massnahmen gemäss den behördlichen Vorgaben (z.B. Ausprägung Covid-Zertifikat, Maskentragepflicht und Abstand) umgesetzt.


Anpassung Schutzkonzept gültig ab 13.09.2021


Für die Veranstaltungen vor Ort gilt eine Zertifikatspflicht gemäss den Vorgaben des BAG.
Es werden die jeweils am Seminartag geltenden weiteren Schutzmassnahmen und Vorschriften umgesetzt.


Schutzkonzept gültig ab 01.08.2020


Alle Beteiligte des Seminars werden registriert. Sie müssen sich regelmässig die Hände waschen oder desinfizieren. Händedesinfektionsmittel und Seife in den sanitären Anlagen stehen zur Verfügung.


Die Bestuhlung im Seminarraum stellt in der Regel sicher, dass der Mindestabstand von 1.5 Meter eingehalten wird. Beim Eintreffen am Seminarort und in den Pausen (inkl. Mittagessen) ist gewährleistet, dass genügend Platz zur Verfügung steht, damit die Teilnehmenden den Mindestabstand selbstverantwortlich einhalten können.
Auf das Händeschütteln bei Begrüssung und Verabschiedung wird verzichtet.


Sollte das Einhalten des erforderlichen Mindestabstandes nicht möglich sein oder es die geltenden Bestimmungen verlangen, kann das Tragen einer Hygienemaske vorgeschrieben werden.  Bitte bringen Sie in diesem Fall Ihre eigene Schutzmaske mit. 


Personen mit Krankheitssymptomen nehmen selbstverantwortlich am Seminar nicht teil oder verlassen bei Auftreten von Symptomen das Seminar mit aufgesetzter Hygienemaske.  


Besonders gefährdete Personen halten sich an die Schutzmassnahmen des BAG. 


Die Seminarteilnehmenden und die Referierenden werden zeitnah vor dem Seminar per Mail und am Seminar mündlich über die Massnahmen informiert. 


Mit diesen Massnahmen kann das Ansteckungsrisiko minimiert werden und die aktuellen BAG-Richtlinien werden eingehalten. Für die Umsetzung der Massnahmen ist der Expertenrat fisca zuständig.


Bitte beachten Sie zudem unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.